Keine Dampfbahn ohne gültige Reglemente

Immer zum offiziellen Fahrplanwechsel im Dezember, sowie zum «internen» Fahrplanwechsel am 01. Juli werden die aktuell gültigen Reglemente überprüft und gegebenenfalls angepasst. Im schweizerischen Eisenbahnwesen gibt es grob gesagt vier verschiedene «Reglementtypen». Diese wären:

  • FDV (schweizerische Fahrdienstvorschriften)

Diese Vorschriften werden vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erlassen und gelten für alle Schweizerischen Eisenbahnen sowie für alle Bahnen, die schweizerische Eisenbahninfrastrukturen benützen. (Anpassung im Normalfall nur alle 5 Jahre)

  • AB-I (Ausführungsbestimmungen Infrastruktur)

Diese Vorschriften werden von den Infrastrukturbetreiber (SBB, BLS, SOB, ETB) erlassen und gelten für alle darauf verkehrenden Eisenbahnunternehmen. (Anpassungen im Normalfall halbjährlich)

  • BV (Betriebsvorschriften)

Vorschriften, welche das jeweilige Eisenbahnunternehmen selbst erlassen und nur für dieses gilt. (Anpassungen im Normalfall halbjährlich)

  • I-30121 (Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen)

In diesem Reglement werden Spezialitäten einzelner Strecken oder Knoten (Bahnhöfe) geregelt und es gilt für alle darauf verkehrenden Eisenbahnunternehmen. (Anpassungen im Normalfall halbjährlich)

Da die Dampfbahn Bern ein eigenständiges Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist, gelten für uns dieselben «Spielregeln» wie für die grossen Player im schweizerischen Eisenbahnverkehr. Dies bedeutet auch, dass wir unsere eigenen Betriebsvorschriften führen und aktuell halten müssen. Hierfür müssen die Reglemente FDV, AB-I und I-30121 jeweils gründlich durchgelesen und verstanden werden. Der berufliche Hintergrund ist hier sicher hilfreich…

Aktuelle Anpassungen

Auf den 15.12.2024 hat es eine Anpassung in den Ausführungsbestimmungen Infrastruktur gegeben, welche das Vorgehen und Verhalten bei Dampffahrten in Tunnels klar regelt.

Auszug aus den AB-I mit deren Änderungen.

Diese Änderungen führten dazu, dass nun auch unsere Betriebsvorschriften in den jeweiligen Kapiteln, inklusive deren Prozesse, alle überarbeitet werden mussten

Ergänzte BV der Dampfbahn Bern zu den obigen Änderungen.

Jede Änderung wird auch immer genutzt, um unsere Betriebsvorschriften generell zu überprüfen, mit den Erfahrungen aus dem Betrieb abzugleichen oder wie diesen Dezember einfach übersichtlicher zu gestalten.

Zu den Betriebsvorschriften gehört auch das «Rollmaterialheft». In diesem sind alle technisch relevanten Angaben für den Betrieb niedergeschrieben. Infolge Neuzuwachs von zwei Lokomotiven (Ed 3/3 «Langnau» und Ce 4/4 315), musste auch dieses mit den neuen Angaben ergänzt werden.

Ergänztes Rollmaterialheft. Auf dieser Seite die ”neue” Ed 3/3 ”Langnau”

Sind alle Anpassungen vorgenommen, werden diese zuerst intern akribisch durchgelesen und gegengeprüft, bevor sie dann den jeweiligen Instanzen zur definitiven Freigabe vorgelegt werden.

Damit unsere Dampf- und Elektrozüge überhaupt verkehren können, muss im Hintergrund jeweils einen grossen administrativer Aufwand bewältigt werden. Die Reglemente sind nur ein kleiner, aber wichtiger Teil, davon.